Blatten VS: Armee räumt See nach Bergsturz – Truppen beseitigen Schwemmholz

Die Schweizer Armee unterstützt die zivilen Behörden des Kantons Wallis und die lokalen Einsatzkräfte seit dem 20. Juni 2025 bei der Katastrophenhilfe in Blatten.

Die Truppe ist auf dem für Räumungsarbeiten freigegebenen oberen Teil des neu gebildeten Sees im Einsatz.









Seeräumung in Blatten mit Unterstützung der Armee

Im Rahmen des laufenden Katastrophenhilfe-Einsatzes zugunsten des Kantons Wallis entfernt die Schweizer Armee ab Freitag, 20. Juni 2025, Schwemmholz und Trümmer auf dem neu gebildeten See in Blatten (VS). Der Katastrophenhilfe-Einsatz der Armee ist bis zum 26. Juni 2025 bewilligt.









Die Entfernung von Schwemmholz und Trümmern auf dem durch den Bergsturz vom 28. Mai 2025 neu gebildeten See auf dem Gemeindegebiet Blatten (VS) erfolgt ab heute Freitag, 20. Juni 2025, durch Truppen des Katastrophenhilfe Bereitschaftsverbands mit Unterstützung der Luftwaffe. Rund 20 Armeeangehörige werden eingesetzt, um loses Schwemmmaterial von verschütteten Dächern und Hausteilen aus dem Gewässer zu entfernen. Ziel ist es, eine Verstopfung des Seeablaufs zu verhindern und dadurch Rückstaus oder erneute Überflutungen zu vermeiden.









Zentrales Element der Arbeiten ist der Einsatz von Pontonbooten und einer zivilen Schwimmplattform, mit denen Einsatzkräfte auf dem See agieren. Dies ermöglicht es, Schwemmmaterial im offenen Gewässer und entlang der Uferbereiche zu erreichen und zu bergen. Bei Bedarf kommen auch Seilwinden zum Einsatz.

Sicherheitskonzept ist eintrainiert

Die Armee wird dabei ausschliesslich auf dem durch den Kanton für die Arbeiten freigegebenen oberen Teil des Sees eingesetzt. Ein entsprechendes Sicherheitskonzept des Kantons für die Einsatzkräfte liegt vor und wurde eintrainiert. Sämtliche Arbeiten vor Ort werden in enger Koordination mit den zivilen Behörden und lokalen Einsatzkräften durchgeführt.

Die Gefahrenzone Blatten (VS) bleibt für die Öffentlichkeit weiterhin gesperrt.









Der Armeeeinsatz kann nach dem 26. Juni 2025 bei Bedarf und auf Antrag der zivilen Behörden unter der «Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln» (VUM) verlängert werden.

 

Quelle: Schweizer Armee
Biluelle: VBS/DDPS, Gian Luca Weidinger

Empfehlungen

MEHR LESEN