Schweizer Armee: Bundesrat hält an F-35A-Kampfjet fest – trotz US-Streit um Festpreis

Im Programm Air2030 zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums haben sich in den vergangenen Monaten verschiedene Herausforderungen ergeben.

Das VBS hat den Bundesrat heute über den Stand der Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges F-35A informiert. Der Bundesrat unterstützt das weitere Vorgehen des VBS bei der Beschaffung und die diplomatischen Gespräche zum Festpreis, an dessen Gültigkeit der Bundesrat festhält. An der Beschaffung des F-35A hält der Bundesrat fest.

Mit dem Programm Air2030 beschafft der Bundesrat 36 neue Kampfflugzeuge des Typs F-35A und 5 Patriot-Systeme zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite und erneuert die Luftraumüberwachung und Einsatzleitung. In den vergangenen Monaten haben sich in gewissen Bereichen des Programms Herausforderungen ergeben, die unterschiedliche Ursachen haben.

F-35A: Schweiz hat mit USA einen Festpreis vereinbart

Für die Beschaffung des Kampfflugzeugs F-35A hat die Schweiz mit den USA vertraglich einen Festpreis vereinbart. Dieser Festpreis wurde durch Gutachten verschiedener Anwaltskanzleien und auch durch die US-Botschaft in Bern öffentlich bestätigt.

Im August 2024 deutete das Joint Program Office (JPO), das für alle F-35-Projekte zuständig ist, gegenüber armasuisse an, dass es zu höheren Kosten kommen könnte, ohne dies näher zu konkretisieren. Ende Februar 2025 informierte die Defense Security Cooperation Agency (DSCA) die Schweiz schriftlich, dass es sich aus ihrer Sicht beim Festpreis um ein Missverständnis handle, ohne die Mehrkosten zu beziffern. Bundesrätin Viola Amherd, damalige Chefin VBS, hat den Bundesrat Anfang März 2025 über dieses Schreiben informiert. Mitte Juni 2025 haben die USA gegenüber Vertretern des VBS diese Sicht bestätigt und erstmals den Betrag beziffert.

Der Bundesrat hält an der Gültigkeit des Festpreises fest. Aus Sicht der DSCA muss die Schweiz Mehrkosten aufgrund der hohen Inflation in den letzten Jahren in den USA und der stark gestiegenen Rohstoff- und Energiepreise im Nachgang der Covid-Pandemie übernehmen.

Die Schweiz beschafft die F-35A via «Foreign Military Sales» (FMS) Programm der USA. Da dieses eine rechtliche Streitbeilegung ausschliesst, muss eine diplomatische Lösung angestrebt werden. Der Bundesrat hat beschlossen, die diplomatischen Gespräche fortzuführen, und das VBS beauftragt, dem Bundesrat einen konkreten Umsetzungsvorschlag im Umgang mit dem Festpreis zu unterbreiten.

Der Bundesrat hält an der Beschaffung des F-35A fest

Den Vertrag mit der US-Regierung zu kündigen, würde erhebliche Folgen nach sich ziehen. So könnte die Schweiz die Sicherheit des Luftraums und der Bevölkerung ab 2032 nicht mehr gewährleisten, da die bisherigen Kampfflugzeuge F/A-18 ihr Nutzungsende erreichen.

Immobilien: Bauteuerung und Marktpreisentwicklung

Für den F-35A müssen auf den Militärflugplätzen Payerne, Emmen und Meiringen neue Hangars sowie Räume für Simulatoren und IKT-Infrastruktur gebaut werden. Aufgrund der Bauteuerung, der Marktpreisentwicklung und erhöhten Sicherheitsanforderungen entstehen gegenüber dem mit der Armeebotschaft 2022 gesprochenen Kredit in der Höhe von 120 Millionen Franken Mehrkosten von maximal 60 Millionen Franken.

Das VBS hat den Bundesrat im Weiteren über folgende Themen informiert:

Projekt «RIGI»: Prüfung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses

Um den Technologie- und Wissenstransfer an RUAG als Materialkompetenzzentrum für den F-35A zu ermöglichen, soll im Rahmen einer Offset-Vereinbarung die Teil-Endmontage von vier Flugzeugen in der Schweiz stattfinden (Projekt «RIGI»). Zurzeit prüft RUAG, wie das Projekt mit einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis umgesetzt werden kann.

Luftraumüberwachung: Verhandlungen mit Lieferantin von SkyView 4.0

Für die neue Luftraumüberwachung und Einsatzleitung wurde 2021 mit der Firma Thales France LAS ein Vertrag für die Lösung SkyView 4.0 unterzeichnet, obwohl sich die Software noch in der Entwicklungsphase befand. Das System soll auf der neuen Digitalisierungsplattform der Schweizer Armee (NDP) betrieben werden. Allerdings wurden zu Projektbeginn sowohl der Umfang als auch die Komplexität dieser Implementierung deutlich unterschätzt. Deshalb war es notwendig, zusammen mit den Lieferanten bis Ende 2024 verschiedene Umsetzungsvarianten zu entwickeln. Aufgrund dieser neuen Gegebenheiten müssen bestehende vertragliche Vereinbarungen angepasst werden. Dabei bestehen Differenzen über die Vertragssumme; eine letzte Verhandlungsrunde findet demnächst statt. Erste Softwaretests auf der NDP verliefen positiv, weitere sind im kommenden Herbst geplant. Zusätzlich muss das Projekt ab 2026 neue regulatorische Anforderungen an die Flugsicherheit erfüllen, was zusätzliche Klärungen erfordert.

Bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite: Neue Konfiguration

Die USA setzen in Zukunft auf eine neue Konfiguration des Systems Patriot, die sowohl ein neues Kontrollsystem als auch in den 2030er Jahren ein neues Radarsystem umfasst. Das bedeutet für Länder wie die Schweiz, die weiterhin das bestehende System nutzen, dass die Kosten der Weiterentwicklung auf sie verteilt werden. Zurzeit laufen Abklärungen, was dies genau für die Schweiz bedeutet. Dabei steht das VBS mit anderen Patriot-Nutzern in Kontakt.

Informationssicherheit: Austausch mit den USA

Die USA machen es zur Bedingung, dass sie die Informatiksysteme jener Länder, die US-Waffensysteme betreiben, prüfen und genehmigen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sämtliche Netzwerke und Datenströme den US-Sicherheitsanforderungen entsprechen. Diese Themen werden in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit den USA bearbeitet.

 

Quelle: Schweizer Armee
Bildquelle: Symbolbild © Maciej Kopaniecki/Shutterstock.com

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